AGB´s

 

Für alle Warenlieferungen und Verkäufe gelten die nachstehendenBedingungen:

 

1.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, soweit sie den Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen des Verkäufers entgegenstehen. Wird unser Auftrag vom Käufer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt, gelten auch dann nur unsere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.

   

2.

Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Ist der Käufer Kaufmann, besteht kein Zurückbehaltungsrecht am Kaufpreis.

   

3.

Zahlungen für Lieferungen sind nach Vereinbarung fällig. Bei einer Überschreitung der Zahlungsfrist werden pro Mahnschreiben 2,50 Euro berechnet, dies gilt nicht für die Erstmahnung. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Zinsen in Höhe der banküblichen Debitzinsen, mindestens aber gesetzliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bzw. 8 Prozentpunkten, wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Hat der Käufer unrichtige oder unvollständige Angaben über seine die Kreditwürdigkeit bedingende Tatsachen gemacht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Außerdem kann der Verkäufer in diesem Fall, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fälligstellen.

   

4.

Der Verkäufer kann eine Schadensersatzpauschale von 25 % der Auftragssumme ohne Einzelnachweis vom Käufer verlangen, wenn dieser die Ware nicht annimmt oder in anderer Weise den Vertrag nicht erfüllt. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

   

5.

Kleinbestellungen werden grundsätzlich nur per Spedition geliefert, die Kosten hierfür trägt der Käufer. Wenn eine Beilademöglichkeit besteht, liefern wir innerhalb Deutschlands (ausgenommen Empfangsorte, die nicht direkt mit einem LKW erreichbar sind, wie z.B. Inseln) als Serviceleistung ab erreichen der Frachtfreigrenze. Ansonsten gelten die Preise ab Werk. Die Ware rollt auch bei Franko-Lieferung auf Gefahr des Käufers. Der Abschluß einer Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und geht zu dessen Lasten. Emballagen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen.

   

6.

Die Abnahme der gekauften Ware erfolgt in unserem Werk. Andernfalls gilt die Ware nach Verladung als vertragsmäßig übernommen und geliefert. Warenrückgaben werden grundsätzlich nur bei Lagerware, in Höhe von 80% des Warenwertes, innerhalb von 3 Monaten ab Verkaufsdatum, gewährt. Die Verantwortung und die Kosten für den Rücktransport trägt der Käufer. Rückholungen erfolgen nur im Rahmen einer Neubelieferung. Sonderbestellungen bzw. –anfertigungen sind von einer Rückgabe ausgeschlossen.

   

7.

Sofern schriftliche Bestätigungen vier Tage ohne Widerspruch durch die andere Seite bleiben, gilt der Inhalt der Bestätigung als vereinbart und ist für beide Teile maßgebend.

   

8.

Schriftlich oder mündlich zugesagte Liefertermine bzw. –zeiten sind immer als Plantermine zu verstehen und sind somit nicht bindend. Fixtermine werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht anerkannt. Aus Terminverschiebungen etwaige resultierende Kosten, wie z.B. Warte- oder Ausfallzeiten bzw. Vertragsstrafen, werden ohne eine vorherige ausdrückliche gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht getragen. Forderungen bzw. Ansprüche von Dritten sind für den Verkäufer gegenstandslos. Der Verkäufer behält sich vor Liefertermin- bzw. –zeiten ohne Angabe von Gründen eigenmächtig und ohne Rücksprache bzw. Zustimmung des Käufers zu ändern.

   

9.

Muster veranschaulichen den durchschnittlichen Ausfall bzw. Farbe der Ware. Sie bieten keine Gewähr dafür, daß jedes einzelne Stück genau dem Muster entspricht.

   

10.

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware - bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung unverzüglich – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden, andernfalls gilt die Ladung einschließlich Sortierung als abgenommen. Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware be- oder verarbeitet wurde. Der Verarbeiter hat sich vor Beginn der Be- und Verarbeitung davon zu überzeugen, dass die Ware zur Beanstandung keinen Anlaß gibt.

   

11.

Bis zur vollständigen Bezahlung, bei Einlösung durch Wechsel oder Scheck bis zur vollständigen Einlösung, unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Wird die Ware vor vollständiger Bezahlung vom Käufer weiterveräußert, tritt er die hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte schon jetzt in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlagen der Käufer insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

   

12.

Alle bisherigen Preisvereinbarungen werden mit der derzeit gültigen Preisliste aufgehoben. Maß- und Preisänderungen behalten wir uns vor.

   

13.

Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Bamberg. Ist der Käufer Kaufmann, so ist für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Gerichtsstand Bamberg oder nach unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand.

   

14.

Für die vertraglichen Beziehungen und die Auslegung des Wortlautes dieser Bedingungen (wobei die deutsche Fassung verbindlich ist) gilt deutsches Recht. Irgendwelche Streitigkeiten, die sich zwischen den Vertragspartnern ergeben können, werden nach deutschem Recht beurteilt.

   

15.

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages der Rechtswirksamkeit entbehrt oder eine Lücke im Vertrag gegeben ist, soll dadurch die Rechtswirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung oder eine ergänzende Vertragsauslegung.

 

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